{"id":4634,"date":"2026-08-25T15:03:44","date_gmt":"2026-08-25T12:03:44","guid":{"rendered":"https:\/\/ten.celeht.ee\/lieferbedingungen\/"},"modified":"2026-09-16T12:21:21","modified_gmt":"2026-09-16T09:21:21","slug":"lieferbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ten.celeht.ee\/de\/lieferbedingungen\/","title":{"rendered":"Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4634\" class=\"elementor elementor-4634 elementor-3149\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5dc1edf e-con e-atomic-element e-flexbox-base e-default-div e-5dc1edf-fc48886 \" data-id=\"5dc1edf\" data-element_type=\"e-flexbox\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-interaction-id=\"5dc1edf\">\n    <div class=\"elementor-element elementor-element-0a07796 e-con e-atomic-element e-flexbox-base e-default-div e-0a07796-0711398 \" data-id=\"0a07796\" data-element_type=\"e-flexbox\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-interaction-id=\"0a07796\">\n    <div class=\"elementor-element elementor-element-ad294d3 e-con e-atomic-element e-flexbox-base e-default-div hero-pattern e-ad294d3-9a04a6d \" data-id=\"ad294d3\" data-element_type=\"e-flexbox\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-interaction-id=\"ad294d3\">\n    <div class=\"elementor-element elementor-element-f2a3e16 e-con e-atomic-element e-div-block-base e-default-div e-f2a3e16-2593332 \" data-id=\"f2a3e16\" data-element_type=\"e-div-block\" data-e-type=\"e-div-block\" data-interaction-id=\"f2a3e16\">\n    \n<\/div>\n<div class=\"elementor-element elementor-element-e57f956 e-con e-atomic-element e-div-block-base e-default-div e-e57f956-d8b2828 \" data-id=\"e57f956\" data-element_type=\"e-div-block\" data-e-type=\"e-div-block\" data-interaction-id=\"e57f956\">\n    \t\t\t<h1 data-interaction-id=\"a51d062\" class=\"e-a51d062-7270097 heading1 e-heading-base e-default-h1\">Lieferbedingungen<\/h1>\n\t\t\n<\/div>\n\n<\/div>\n\n<\/div>\n\n<\/div>\n<div class=\"elementor-element elementor-element-cfa0980 e-con e-atomic-element e-flexbox-base e-default-div e-998494b \" data-id=\"cfa0980\" data-element_type=\"e-flexbox\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-interaction-id=\"cfa0980\">\n    \t\t\t<p class=\"tekst e-f95707e-7f771cf pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"f95707e\">Ge\u00e4ndert und genehmigt am 10. Juni 2020&nbsp;durch die Mitgliederversammlung des Verbands der estnischen Druck- und Verpackungsindustrie&nbsp;<br><strong>ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DES VERBANDS DER ESTNISCHEN DRUCK- UND VERPACKUNGSINDUSTRIE (AEPPI)&nbsp;<\/strong><br><\/p>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6345933 e-con e-atomic-element e-flexbox-base e-default-div e-6345933-6d63a93 \" data-id=\"6345933\" data-element_type=\"e-flexbox\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-interaction-id=\"6345933\">\n    \t\t\t<h2 data-interaction-id=\"988a406\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">1. Begriffsbestimmungen<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-0e44b64-7af45d9 pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"0e44b64\"><strong>\u201eLieferbedingungen\u201c <\/strong>sind die Bedingungen, die die Arbeit der Mitglieder des Verbands der estnischen Druck- und Verpackungsindustrie, die Verkaufsbedingungen ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien in diesem Zusammenhang regeln.&nbsp;<br><strong>\u201eAuftragnehmer\u201c <\/strong>ist ein Mitglied des AEPPI.&nbsp;<br><strong>\u201eAuftraggeber\u201c <\/strong>ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die bei den Mitgliedern des AEPPI Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen in Auftrag gibt.&nbsp;<br><strong>\u201ePartei\u201c <\/strong>oder <strong>\u201eParteien\u201c <\/strong>bezeichnet den Auftragnehmer oder den Auftraggeber einzeln bzw. den Auftragnehmer und den Auftraggeber gemeinsam.&nbsp;<br><strong>\u201eWerk oder Werke\u201c <\/strong>sind die Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen, die der Auftraggeber beim Auftragnehmer in Auftrag gibt.&nbsp;<br><strong>\u201eAngebot\u201c <\/strong>ist ein Angebot im Sinne des Schuldrechtsgesetzes. Ein Angebot ist ein Vorschlag zum Abschluss eines Vertrages in einer Form, die hinreichend bestimmt ist und den Willen des Anbietenden zum Ausdruck bringt, im Falle der Annahme des Vorschlags an den zu schlie\u00dfenden Vertrag rechtlich gebunden zu sein. <br><strong>\u201eBestellung\u201c <\/strong>ist eine Annahme im Sinne des Schuldrechtsgesetzes. Eine Annahme ist die durch eine unmittelbare Willenserkl\u00e4rung oder durch eine Handlung erkl\u00e4rte Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages.&nbsp;<br><br>Sofern in dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag nichts anderes bestimmt ist, richten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer nach den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Lieferbedingungen und Sondervereinbarungen gehen die Bestimmungen der Sondervereinbarung vor. Eine Vereinbarung, mit der die Parteien von den Bestimmungen der Lieferbedingungen abweichen, ist schriftlich oder in einer Form zu schlie\u00dfen, die eine schriftliche Wiedergabe erm\u00f6glicht. Die Nichteinhaltung dieses Formerfordernisses macht die entsprechende Vereinbarung nichtig.&nbsp;<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"a78e801\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">2. Angebot und Preis<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-1e7b60d-226d1ff pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"1e7b60d\"><strong>2.1.<\/strong> Das Angebot wird in einer Form abgegeben, die eine schriftliche Wiedergabe erm\u00f6glicht. Das Angebot gilt 30 Tage ab dem Tag seiner Abgabe, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.&nbsp;<br><br><strong>2.2. <\/strong>Eine Antwort auf das Angebot, die Erg\u00e4nzungen, Einschr\u00e4nkungen oder Vorschl\u00e4ge enth\u00e4lt, ist f\u00fcr den Auftragnehmer nicht bindend; eine solche Antwort gilt als Gegenangebot des Auftraggebers.&nbsp;<br><br><strong>2.3. <\/strong>Die Annahme des Angebots, also die Bestellung, sendet der Auftraggeber dem Auftragnehmer in einer Form, die eine schriftliche Wiedergabe erm\u00f6glicht.&nbsp;<br><br><strong>2.4.<\/strong> Werden beim Auftragnehmer Modelle oder Muster in Auftrag gegeben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die damit verbundenen Kosten zu erstatten (gem\u00e4\u00df der Kostenkalkulation f\u00fcr die Werke), auch wenn der Auftraggeber die Bestellung storniert.&nbsp;<br><br><strong>2.5.<\/strong> Der Inhalt des Angebots ist vertraulich; die Parteien sind nicht berechtigt, ihn zu ihrem eigenen Vorteil f\u00fcr andere Zwecke zu verwenden oder ihn Dritten offenzulegen.&nbsp;<br><br><strong>2.6. <\/strong>Alle dem Angebot beigef\u00fcgten Vorschl\u00e4ge, Zeichnungen, Modelle oder sonstigen vorbereitenden Materialien sind Eigentum der betreffenden Partei; die andere Partei ist nicht berechtigt, sie zu ihrem eigenen Vorteil f\u00fcr andere Zwecke zu verwenden oder Dritten offenzulegen (es sei denn, f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Werke ist ein Subunternehmer erforderlich).&nbsp;<br><br><strong>2.7.<\/strong> Nach Annahme des Angebots gilt der Vertrag zwischen den Parteien als geschlossen. Hinsichtlich der im Angebot nicht enthaltenen Bedingungen richten sich die Parteien nach diesen Lieferbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.&nbsp;<br><br><strong>2.8. <\/strong>Das Angebot muss den Preis und die Zahlungsbedingungen enthalten. Im Angebot ist anzugeben, ob der Preis die Umsatzsteuer enth\u00e4lt oder nicht. Das Angebot legt die Frist f\u00fcr die Fertigstellung der Werke sowie die Liefer- und Lagerbedingungen fest.<br><br><strong>2.9.<\/strong> Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vereinbarten Preis zur Deckung begr\u00fcndeter Mehrkosten zu erh\u00f6hen, wenn der Auftraggeber unverz\u00fcglich dar\u00fcber informiert wurde und diesen Mehrkosten nicht unverz\u00fcglich widersprochen hat.&nbsp;<br><br><strong>2.10. <\/strong>Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, organisiert der Auftraggeber den Transport der Werke und tr\u00e4gt die Transport- und Lagerkosten.<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"f81350a\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">3. Ausf\u00fchrung, \u00dcbergabe und Abnahme der Werke<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-47e745c-32aff1a pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"47e745c\"><strong>3.1<\/strong>. Bei der Ausf\u00fchrung der Werke richten sich die Parteien nach den einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Schuldrechtsgesetzes.&nbsp;<br><br><strong>3.2.<\/strong> Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werke zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort abzunehmen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erstattung der entsprechenden Kosten zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Werke nach Ablauf der vereinbarten Frist l\u00e4nger als 90 Kalendertage nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, \u00fcber die Werke zu verf\u00fcgen und vom Auftraggeber Schadensersatz zu verlangen.&nbsp;<br><br><strong>3.3. <\/strong>Die \u00dcbergabe und Abnahme der Werke erfolgt (ausgenommen im Fall nach Ziffer 3.2) durch Unterzeichnung des \u00dcbergabe- und Abnahmeprotokolls oder des Begleitdokuments durch die Parteien. Die Werke gelten auch dann als an den Auftraggeber \u00fcbergeben, wenn der Auftraggeber die Werke nicht abgenommen oder das \u00dcbergabe- und Abnahmeprotokoll bzw. die Begleitdokumente nicht unterzeichnet hat und seit der vereinbarten Frist f\u00fcr die Abnahme der Werke 5 Tage vergangen sind.&nbsp;<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"8c103a5\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">4. Haftung der Parteien. Beanstandungen<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-9cb4484-2548f13 pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"9cb4484\"><strong>4.1. <\/strong>Die Parteien haften einander f\u00fcr unmittelbare, dokumentierte Sch\u00e4den, die durch nicht vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Vertrages verursacht wurden. F\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, die sie einander verursachen (z. B. entgangener Gewinn, St\u00f6rungen der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit usw.), haften die Parteien nicht.&nbsp;<br><br><strong>4.2.<\/strong> Die Parteien richten ihre Beanstandungen einander schriftlich an die im Vertrag angegebene Adresse oder, wenn im Vertrag keine Adresse angegeben ist, an die im Register eingetragene Adresse. Eine Beanstandung kann auch an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Im Streitfall hat derjenige, der die Beanstandung erhebt, die Einreichung der Beanstandung nachzuweisen. Beanstandungen der Qualit\u00e4t der Werke hat der Auftraggeber sp\u00e4testens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abnahme der Werke oder nachdem diese gem\u00e4\u00df Ziffer 3.3 dieser Lieferbedingungen als abgenommen gelten, zu erheben.&nbsp;<br><br><strong>4.3.<\/strong> Werke, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen, gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Vereinbarung zwischen den Parteien oder auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Werke zur\u00fcck. Die zur\u00fcckzugebenden Werke werden dem Auftragnehmer auf Grundlage eines Protokolls (nachfolgend \u201eR\u00fcckgabeprotokoll\u201c) \u00fcbergeben, in dem der Grund der R\u00fcckgabe anzugeben ist und das von den Parteien unterzeichnet wird. Die Unterzeichnung des R\u00fcckgabeprotokolls gilt nicht als Anerkenntnis der M\u00e4ngel der Werke durch den Auftragnehmer. Stimmt der Auftragnehmer der Beanstandung des Auftraggebers nicht zu, so teilt er dies dem Auftraggeber innerhalb von drei Tagen nach Unterzeichnung des R\u00fcckgabeprotokolls mit. In diesem Fall vereinbaren die Parteien die Beilegung des Streits gem\u00e4\u00df Ziffer 4.5.&nbsp;<br><strong>4.4.<\/strong> Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr die Nicht\u00fcbereinstimmung der Werke mit den Vertragsbedingungen, wenn diese Nicht\u00fcbereinstimmung auf fehlerhafte, vom Auftraggeber \u00fcbersandte Materialien oder auf unklare Anweisungen des Auftraggebers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Geringf\u00fcgige Abweichungen von dem zwischen den Parteien vereinbarten Ergebnis der Werke berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder ihn zu k\u00fcndigen.&nbsp;<br><br><strong>4.5<\/strong> Bestehen zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die Drucktechnologie oder die Qualit\u00e4t eines Druckerzeugnisses, so ist jede Partei berechtigt, sich an den Verband der estnischen Druck- und Verpackungsindustrie zu wenden, um eine unabh\u00e4ngige Untersuchung durch eine Expertenkommission durchf\u00fchren zu lassen. Die Kommission wird einberufen und die Untersuchung wird gem\u00e4\u00df der Gesch\u00e4ftsordnung der Expertenkommission des Verbands der estnischen Druck- und Verpackungsindustrie durchgef\u00fchrt. Die Parteien haben vereinbart, dass die Ergebnisse der Begutachtung bindend sind und dass sie sich bei der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten nach ihnen richten.<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"904a566\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">5. H\u00f6here Gewalt<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-b38cf47-51aaf5f pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"b38cf47\"><strong>5.1. <\/strong>Die Verletzung der hierin \u00fcbernommenen Pflichten durch eine Partei ist entschuldbar, wenn die Verletzung aufgrund <em>h\u00f6herer Gewalt<\/em> eingetreten ist. <em>H\u00f6here Gewalt <\/em>bezeichnet einen Umstand au\u00dferhalb des Einflussbereichs der Partei, wenn von der Partei vern\u00fcnftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass sie ihn bei Vertragsschluss ber\u00fccksichtigt oder ihn verhindert oder diesen nachteiligen Umstand oder dessen Folgen \u00fcberwindet. Die Parteien verstehen unter <em>h\u00f6herer Gewalt <\/em>insbesondere Streiks, Arbeitsniederlegungen, Br\u00e4nde und andere Hindernisse.&nbsp;<br><br><strong>5.2. <\/strong>Die Partei, deren T\u00e4tigkeit durch <em>h\u00f6here Gewalt <\/em>behindert wird, ist verpflichtet, die andere Partei bei erster Gelegenheit schriftlich dar\u00fcber zu informieren.<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"81a723f\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">6. Verz\u00f6gerungen bei der Vertragserf\u00fcllung, Abweichungen von der vereinbarten Auflagenh\u00f6he<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-6b798a2-e32d4cc pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"6b798a2\"><strong>6.1.<\/strong> Kann der Auftragnehmer die im Vertrag festgelegte Frist wegen Mangels an Arbeitskr\u00e4ften oder Rohstoffen, eines Maschinenausfalls oder eines anderen \u00e4hnlichen Hindernisses, das er bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte, nicht einhalten, so teilt er dies dem Auftraggeber unverz\u00fcglich mit. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Tritt der Auftraggeber nicht vom Vertrag zur\u00fcck, so vereinbaren die Parteien eine neue Frist oder die Vertragsfrist verl\u00e4ngert sich automatisch um den Zeitraum, in dem das Hindernis bestand.&nbsp;<br><br><strong>6.2.<\/strong> Macht das in Ziffer 6.1 genannte Hindernis die Vertragserf\u00fcllung f\u00fcr den Auftragnehmer unzumutbar aufwendig oder kostspielig, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber den R\u00fccktritt vom Vertrag in der in Ziffer 4.2 der Lieferbedingungen festgelegten Weise mit. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Ersatz des erlittenen Schadens zu verlangen, und der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle dem Auftragnehmer zur Ausf\u00fchrung der Werke \u00fcberlassenen Materialien zur\u00fcckzugeben. Ist dies nicht m\u00f6glich, so erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Kosten der Materialien.&nbsp;<br><br><strong>6.3. <\/strong>Handelt es sich bei dem Werk um ein Druckerzeugnis, so darf die tats\u00e4chliche Auflage von der urspr\u00fcnglich vereinbarten Auflagenh\u00f6he um bis zu 2 % abweichen. Die Zahlung f\u00fcr die Differenz zwischen der tats\u00e4chlichen und der vereinbarten Auflagenh\u00f6he erfolgt zu den im Angebot festgelegten Bedingungen. Die Vertragswidrigkeit einzelner Exemplare f\u00fchrt nicht dazu, dass die gesamte Auflage als vertragswidrig gilt.<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"323c656\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">7. Zahlungsbedingungen<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-f93898b-5bc9d14 pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"f93898b\"><strong>7.1.<\/strong> Die Parteien vereinbaren den Preis der Werke im Angebot. Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusammen mit dem Protokoll \u00fcber die Abnahme der Werke eine Rechnung vor, in der die vereinbarte Zahlungsfrist oder, mangels einer Vereinbarung, die vom Auftragnehmer bestimmte Zahlungsfrist angegeben ist.&nbsp;<br><br><strong>7.2. <\/strong>Der Auftraggeber zahlt f\u00fcr die Werke in der von den Parteien vereinbarten Weise und zu den vereinbarten Bedingungen. Verlangt der Auftragnehmer vom Auftraggeber die teilweise oder vollst\u00e4ndige Zahlung des Preises als Vorauszahlung, so ist dies im Angebot festzulegen. Sind die Zahlungsbedingungen im Angebot nicht festgelegt, so werden sie gesondert vereinbart. Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen in H\u00f6he von 0,25 % pro Tag f\u00fcr jeden Kalendertag des Verzugs zu verlangen. Verz\u00f6gert sich eine Zahlung um mehr als 15 Kalendertage, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 0,5 % des \u00fcberf\u00e4lligen Betrages f\u00fcr jeden Kalendertag des Verzugs zu verlangen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese zu zahlen. Die Schuld wird in folgender Reihenfolge beglichen: zuerst Vertragsstrafen und Kosten, dann die Verzugszinsen und zuletzt die Hauptschuld.&nbsp;<br><br><strong>7.3.<\/strong> Haben die Parteien eine Vorauszahlung oder Ratenzahlung vereinbart, so verbleibt das Eigentum an den Werken beim Auftragnehmer, bis die Werke vollst\u00e4ndig bezahlt sind. Zur Sicherung der Zahlung steht dem Auftragnehmer ein Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Auftraggebers (Modelle, Materialien) zu, die sich im Besitz des Auftragnehmers befinden.&nbsp;<br><br><strong>7.4. <\/strong>Verz\u00f6gert der Auftraggeber die Bezahlung der Rechnung um mehr als 30 Tage, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Forderung gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten zu tragen.&nbsp;<br><br><strong>7.5. <\/strong>Die Erf\u00fcllung der Pflichten des Auftraggebers ist durch das gesamte Verm\u00f6gen des Auftraggebers gesichert, einschlie\u00dflich des Verm\u00f6gens, das k\u00fcnftig entstehen kann.&nbsp;<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"f3842c7\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">8. Eigentum und Urheberrecht<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-b0866a4-e60df13 pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"b0866a4\"><strong>8.1.<\/strong> Die vom Auftragnehmer zur Ausf\u00fchrung der Werke und zur Erzielung von Zwischenergebnissen angeschafften Arbeitsmittel, Computerprogramme, Druckplatten usw. sind Eigentum des Auftragnehmers; das Eigentum daran geht mit der \u00dcbergabe der Werke nicht auf den Auftraggeber \u00fcber.<br><br><strong>8.2.<\/strong> Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs der Werke und die Produkthaftung f\u00fcr die Werke gehen mit der \u00dcbergabe der Werke auf den Auftraggeber \u00fcber. Als Zeitpunkt der \u00dcbergabe gilt der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber bevollm\u00e4chtigte Person die Werke vertragsgem\u00e4\u00df abnimmt oder h\u00e4tte abnehmen m\u00fcssen. Das Eigentum an den Werken geht auf den Auftragnehmer \u00fcber, wenn der vereinbarte Preis vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig gezahlt wurde (einschlie\u00dflich etwaiger Verzugszinsen und Lagerkosten), sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.&nbsp;<br><br><strong>8.3.<\/strong> Der Auftraggeber ist daf\u00fcr verantwortlich, dass auf Seiten des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung der Werke keine Rechte Dritter verletzt werden.&nbsp;<br><br><strong>8.4.<\/strong> Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Ausf\u00fchrung der Werke \u00fcberlassenen Materialien sind Eigentum des Auftraggebers. Materialien, die der Auftragnehmer nicht unmittelbar f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Werke verwendet hat, gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach der \u00dcbergabe der Werke zur\u00fcck (ausgenommen im Fall nach Ziffer 7.3 dieser Lieferbedingungen). W\u00fcnscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die genannten Materialien versichert, so verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Versicherungskosten tr\u00e4gt.&nbsp;<\/p>\n\t\t\t\t\t<h2 data-interaction-id=\"a650e40\" class=\"heading-1 PP-heading e-heading-base e-default-h2\">9. Sonstige Bestimmungen<\/h2>\n\t\t\t\t\t<p class=\"tekst e-39aac8f-319b463 pp-tekst e-paragraph-base e-default-p\" data-interaction-id=\"39aac8f\"><strong>9.1<\/strong>. Schreiben die Rechtsvorschriften der Republik Estland die verpflichtende Ablieferung einzelner Exemplare bestimmter Druckerzeugnisse (nachfolgend \u201ePflichtexemplare\u201c) an Bibliotheken oder andere \u00e4hnliche Einrichtungen vor, so stellt der Auftragnehmer die Pflichtexemplare auf Kosten des Auftraggebers zus\u00e4tzlich zu der im Vertrag festgelegten Auflage her und sendet sie auf Kosten des Auftraggebers an die entsprechende Einrichtung. Der Preis f\u00fcr die Herstellung der Pflichtexemplare ist im Angebot des Auftragnehmers angegeben.&nbsp;<br><br><strong>9.2.<\/strong> Es ist Pflicht des Auftraggebers, den entsprechenden Einrichtungen das Ausgangsmaterial (Druckdatei) der fertiggestellten Werke gem\u00e4\u00df den Rechtsvorschriften der Republik Estland zu \u00fcbermitteln, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.&nbsp;<br><br><strong>9.3<\/strong> Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Lieferbedingungen werden nach M\u00f6glichkeit im Verhandlungsweg beigelegt. F\u00fchren die Verhandlungen zu keinem Ergebnis, so wird der Streit vor dem f\u00fcr den Sitz des Auftragnehmers zust\u00e4ndigen Bezirksgericht beigelegt.&nbsp;<br><br><strong>9.4<\/strong> Auf alle Lieferbedingungen findet estnisches Recht Anwendung; in allen durch die Lieferbedingungen nicht geregelten Fragen richten sich die Parteien nach den geltenden Rechtsvorschriften.<\/p>\n\t\t\n<\/div>\n\n<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lieferbedingungen Ge\u00e4ndert und genehmigt am 10. Juni 2020&nbsp;durch die Mitgliederversammlung des Verbands der estnischen Druck- und Verpackungsindustrie&nbsp;ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DES VERBANDS DER ESTNISCHEN DRUCK- UND VERPACKUNGSINDUSTRIE (AEPPI)&nbsp; 1. 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